Wohnungsauflösung nach Todesfall: Einfühlsame Checkliste für Angehörige
Entrümpelung

Wohnungsauflösung nach Todesfall: Einfühlsame Checkliste für Angehörige

Auf einen Blick

Bei Wohnungsauflösung nach Todesfall: Erst Erbschein/Testament abwarten, dann Mietvertrag prüfen (Sonderkündigungsrecht 1 Monat). Wichtige Dokumente und Wertgegenstände sichern. Professionelle Entrümpler gehen einfühlsam vor und nehmen die Last ab. Erinnerungsstücke können aussortiert werden.

Das Wichtigste

  • Erst Erbschein/Testament abwarten
  • Sonderkündigungsrecht: 1 Monat
  • Wichtige Dokumente sichern
  • Erinnerungsstücke aussortieren
  • Profis nehmen die Last ab

Wenn ein Trauerfall eintritt

Der Verlust eines Menschen ist schwer genug. Die Auflösung seines Haushalts kann eine zusätzliche Belastung sein. Nehmen Sie sich Zeit und holen Sie sich Unterstützung.

Rechtliche Schritte zuerst

1. Erbschein beantragen

Ohne Erbschein oder Testament dürfen Sie die Wohnung nicht auflösen. Beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht.

2. Mietvertrag prüfen

Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Kündigungsfrist beachten (meist 3 Monate).

3. Sonderkündigungsrecht nutzen

Bei Todesfall haben Erben ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist zum Monatsende.

Checkliste Wohnungsauflösung

Innerhalb der ersten Wochen

  • Wertgegenstände sichern
  • Wichtige Dokumente sammeln
  • Verträge (Strom, Gas, Telefon) kündigen
  • Nachsendeauftrag einrichten
  • Daueraufträge stoppen

Vor der Räumung

  • Persönliche Erinnerungsstücke aussortieren
  • Wertgegenstände schätzen lassen
  • Erbberechtigte informieren
  • Entrümpelungsunternehmen beauftragen

Bei der Räumung

  • Übergabetermin mit Vermieter vereinbaren
  • Zählerstände ablesen
  • Wohnung besenrein übergeben
  • Schlüssel zurückgeben

Emotionale Aspekte

Nehmen Sie sich Zeit für die Trauer. Es ist völlig normal, wenn Sie nicht sofort handeln können. Professionelle Entrümpler gehen einfühlsam vor und nehmen Ihnen die Last ab.

Einfühlsame Nachlassentrümpelung

Wir gehen respektvoll mit dem Besitz Ihrer Angehörigen um. Diskrete, professionelle Abwicklung.

Unverbindliche Beratung anfordern

Haeufig gestellte Fragen

Nein, erst nach Erteilung des Erbscheins oder bei Vorliegen eines Testaments. Ohne Berechtigung dürfen Sie die Wohnung nicht räumen.

Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist zum Monatsende. Der reguläre Mietvertrag geht zunächst auf die Erben über.

Wertgegenstände und wichtige Dokumente sichern (Ausweise, Versicherungen, Kontoauszüge). Verträge kündigen (Strom, Gas, Telefon). Nachsendeauftrag einrichten.

Einfühlsam und respektvoll. Wir sortieren sorgfältig, bewahren persönliche Erinnerungen und wichtige Dokumente auf. Nichts wird weggeworfen ohne Absprache.

Nach Kündigung haben Sie die normale Kündigungsfrist (1 Monat bei Sonderkündigung). Planen Sie für die emotionale Verarbeitung aber genug Zeit ein. Wir können auch kurzfristig helfen.

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