Umzugskosten von der Steuer absetzen: Bis zu 1.500€ zurückholen
Finanzen

Umzugskosten von der Steuer absetzen: Bis zu 1.500€ zurückholen

Auf einen Blick

Beruflich bedingte Umzüge können als Werbungskosten voll abgesetzt werden. Die Umzugspauschale 2025 beträgt 886€ für Singles und 1.772€ für Verheiratete. Auch private Umzüge sind absetzbar: 20% der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000€/Jahr).

Das Wichtigste

  • Berufliche Umzüge voll absetzbar
  • Pauschale 2025: 886€ (Single)
  • Verheiratete: 1.772€ Pauschale
  • Private Umzüge: 20% der Arbeitskosten
  • Doppelte Miete bis 6 Monate absetzbar

Wann können Sie Umzugskosten absetzen?

Beruflich bedingter Umzug

Volle Absetzbarkeit als Werbungskosten:

  • Neue Stelle antreten
  • Versetzung durch Arbeitgeber
  • Arbeitsweg verkürzt sich um 1+ Stunde

Privater Umzug

20% der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000€/Jahr)

Die Umzugskostenpauschale 2025

PersonengruppePauschale
Singles886€
Verheiratete1.772€
Je weitere Person+590€

Zusätzlich absetzbar

  • Transportkosten
  • Doppelte Miete (max. 6 Monate)
  • Maklergebühren
  • Reisekosten zur Wohnungssuche
  • Ummeldegebühren

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